Aller Anfang ist schwer, das gilt vor allem auch für den Einstieg ins Studi-Leben: Laute Mitbewohner*innen, langwierige Vorlesungen und sparen, sparen, sparen! Für letzteres Problem gibt’s zum Glück ja die Studienbeihilfe, die viele Studis finanziell unterstützt. Aber gerade wenn du erst frisch mit dem Studium begonnen hast, können die Regelungen schon mal verwirrend sein. Wir erklären dir, worauf du achten musst und wie du Studienbeihilfe beantragen kannst!
Wer hat Anspruch auf Studienbeihilfe?
Grundsätzlich können alle österreichischen Staatsbürger*innen, EU- und EWR Bürger*innen die Studienbeihilfe beantragen. Bei bestimmten Voraussetzungen kannst du auch als Drittstaatsangehörige*r und Staatenlose*r davon profitieren.
Pro-Tipp: Auch wenn du noch nicht offiziell Studi bist, sondern dich noch auf eine Studienberechtigungs- oder Zusatzprüfung vorbereitest, kannst du schon Studienbeihilfe bekommen.
Was sind die Voraussetzungen für den Erhalt von Studienbeihilfe?
Generell ist die Studienbeihilfe dafür gedacht, dich und deine Eltern finanziell zu entlasten. Sie kommt für die Studienkosten auf, die sich deine Eltern nicht leisten können. Der Bestimmungsfaktor für die Bedürftigkeit bezieht sich entweder auf deine oder die Einkünfte deiner Eltern. Je weniger sie also verdienen, desto mehr Beihilfe wirst du erhalten. Wie viel deine Eltern maximal verdienen dürfen, kann nicht pauschal spekuliert, sondern nur von der Stipendienstelle selbst festgelegt werden. Mit dem Stipendienrechner der Arbeiterkammer Linz, kannst du dir aber einen ungefähren Wert errechnen.
Außerdem solltest du dein Studium vor Beginn des 33. Lebensjahres beginnen, um dich für die Studienbeihilfe zu qualifizieren. Auch hier gibt es für bestimmte Gruppen Ausnahmen und die Frist wird gegebenenfalls auf das 38. Lebensjahr aufgerundet.
Als weitere wichtige Voraussetzung gilt ein günstiger Studienerfolg. Was das heißen soll? Für einen günstigen Studienerfolg musst du nachweisen können, dass du in den ersten beiden Semestern deines Bachelor-Studiums 30 ECTS sammeln konntest. Also 15 ECTS pro Semester. Beim Master sind es übrigens nur 20 ECTS im ersten Jahr. Bei beiden Studienarten musst du allerdings innerhalb von sechs Semestern 90 ECTS geschafft haben.
Für ewige Student*innen gibt’s leider eine schlechte Nachricht: Für die Studienbeihilfe gibt es eine maximale Anspruchsdauer, nämlich die Mindeststudienzeit plus ein Toleranzsemester. Ach ja, und dein Studium darfst du höchstens zwei mal Wechseln, und das nach maximal zwei abgeschlossenen Semestern einer Studienrichtung. Spät umentscheiden geht also nicht.
An welche Stellen musst du dich wenden?
Den Antrag auf die Beihilfe musst du an die jeweilige Stipendienstelle stellen. Dazu gibt es in fast jedem Bundesland eine Studienbeihilfenbehörde.
Die Fristen fürs Wintersemester gehen vom 20. September bis zum 15. Dezember, und die für das Sommersemester vom 20. Februar bis 15. Mai. Die Anträge werden allerdings auch außerhalb der Fristen registriert. Deine Daten werden jährlich überprüft und es kann vorkommen, dass du immer mal wieder Daten und Unterlagen nachtragen musst. Die Stipendienstelle stellt so sicher, dass du dich noch für die Beihilfe qualifizierst.
Welche Unterlagen musst du vorlegen?
Wie du dir wahrscheinlich schon gedacht hast, brauchst du für den Antrag auf Studienbeihilfe einiges an Unterlagen. Neben einem ausgefüllten Antragsformular, was du übrigens auch online findest, brauchst du:
- eine Inskriptionsbestätigung von dir und (falls vorhanden) Geschwistern, die ebenfalls studieren
- einen Studienerfogsnachweis
- Einkommensnachweise von dir oder deinen Eltern
- bei Erstanträgen: einen Wehr- oder Zivildienstnachweis
Wovon hängt die Höhe der Studienbeihilfe ab?
Wie oben bereits angesprochen, hängt die Studienbeihilfe von deinem Verdienst oder dem deiner Eltern ab. Wohnst du durchs Studium so weit von deinen Eltern entfernt, dass das tägliche Pendeln eine Zumutung wäre? Auch das kann die Höhe der Studienbeihilfe beeinflussen.
Die höchstmögliche Studienbeihilfe beträgt 841 Euro im Monat und wird nur bei vereinzelten Anträger*innen so hoch berechnet. Dazu zählen Selbsterhalter*innen, Waisen, Verheiratete, Kinderbetreuer*innen und weitere.
In welchen Fällen verliest du Anspruch auf Studienbeihilfe?
Yes, you guessed it: Auch auf die Studienbeihilfe kannst du Anspruch verlieren, und musst Teile davon im schlimmsten Fall sogar zurück zahlen.
Neben den bereits angesprochenen Aspekten wie ungünstigem Studienerfolg, Überschreitung der Studienzeit und spätem Studienwechsel führt der Studienabbruch zum Verfall der Studienbeihilfe. Dazu zählen auch Unterbrechungen. Der Sachverhalt sollte so schnell wie möglich an die zuständige Stelle weitergegeben werden, da sonst Rückzahlungskosten anfallen könnten.
Du willst die Stipendienstelle austricksen? Schlechte Idee! Wird während Überprüfungen festgestellt, dass deine Angaben unvollständig oder fehlerhaft sind, kann es sein, dass du die Studienbeihilfe zurückzahlen musst. Dazu kann zum Beispiel der Fall zählen, dass dein Einkommen höher ist, als du im Formular angegeben hast.
Die Studienbeihilfe wird dir dein Studi-Leben ungemein erleichtern, weshalb du sie unbedingt in Anspruch nehmen solltest. Mit diesen Infos sollten einem erfolgreichen Erhalt nichts mehr im Weg stehen, und du kannst dich wieder voll und ganz auf WG-Partys und Spritzerstände konzentrieren! Ach ja, und vielleicht ein bisschen auf die Uni.
Du bist auf der Suche nach weiteren Stipendien in Österreich? Wir haben die wichtigste Liste für dich. Und was du tun kannst, wenn deine Eltern zu viel für die Studienbeihilfe verdienen, erklären wir dir auch.