Ruhestörung! Das musst du für deine nächste Party wissen

Du hast schon die nächste Party geplant und möchtest deinen Gästen so richtig einheizen? Du möchtest feiern bis in die Morgenstunden? Deine Nachbar*innen oder sogar die Polizei könnten dir da leider schnell einen Strich durch die Rechnung machen. Wir zeigen dir, was es zu beachten gilt und welche Möglichkeiten du sonst noch hast.

Wie laut darf deine Party werden, bevor die Nachbar*innen oder gar die Polizei vor der Tür stehen? Um dir unangenehme Situationen zu ersparen, ist es hilfreich, einige Dinge zu diesem Thema zu wissen. Welche Bestimmungen es in Österreich zu Ruhestörung gibt, was zu beachten ist und was du noch tun kannst, wenn’s mal zu laut wird, zeigen wir dir hier!

Lärmbelästigung und gesetzliche Ruhezeiten in Österreich

Rechtlich wird Lärm – wie z.B. auch Geruch oder Licht – als einwirkende »Immission« verstanden. Eine Ruhestörung ist auch eine Lärmstörung, d.h. die Belästigung anderer Personen durch Schallimmissionen. Die Grenze zwischen Geräusch und Lärm ist subjektiv. Die Einschätzung eines Lärms als Ruhestörung hängt von dessen Stärke und von der subjektiven Beziehung der gestörten Person zu diesem Ereignis ab und wird deshalb auch immer  individuell betrachtet.

Entgegen einer weit verbreiteten Meinung gibt es in Österreich keine gesetzlich festgelegte Ruhezeit im Sinne einer „absoluten Nachtruhe“ zwischen 22 und 6 Uhr. Tatsächlich sind diese erstens von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich gesetzt und zweitens wird auch in dieser Zeit von Fall zu Fall individuell geprüft, ob es sich um Lärmstörung handelt oder nicht.

Tipp von Cap: Informier dich kurz, wann es in deiner Gemeinde leise zu sein hat, bevor du lautstark bis in die Morgenstunden feierst.

Empfehlenswert ist daher immer eine Recherche bei deiner Gemeinde. In Städten bzw. Gemeinden gibt es in der Regel tatsächlich eine nächtliche Ruhezeit sowie Ruhezeit an Sonn- und Feiertagen ganztags. Im Klartext heißt das: Staubsaugen in der Wohnung, das Mixen in der Küche, Betreiben der Waschmaschine usw. sollten zu anderen Zeiten gemacht werden oder auch handwerkliches wie das Benutzen einer Bohrmaschine darf nicht in der Nachtruhezeit in Österreich verrichtet werden. Sonntags dürfen beispielsweise von keine Rasenmäher oder Laubbläser angeworfen werden, die für einen erhöhten Lärmpegel sorgen.

Ruhezeiten in Österreichs größeren Studi-Städte

  • Wien: Hier gilt Nachtruhe zwischen 22 und 6 Uhr, die Sonntagsruhe ist nicht mehr gesetzlich geregelt. Allerdings gelten ortspolizeiliche Verordnungen und die Mietverträge samt ihren Hausordnungen wie zum Beispiel die Hausordnung Wiener Wohnen oder jene für Kleingartensiedlungen.
  • Graz: Ruhezeiten an Werktagen von 19 Uhr bis 7 Uhr, samstags von 12 Uhr bis 15 Uhr.
  • Salzburg: Nachtruhe von 19 bis 7 Uhr, Mittagsruhe 12 bis 14 Uhr, bei der Sonn- und Feiertagsruhezeit ist ein Zeitraum von 10 bis 12 Uhr ausgenommen.
  • Linz: Nachtruhe von 20 bis 6 Uhr und es gilt eine allgemeine Sonn- und Feiertagsruhe.
  • Innsbruck: Neben einer Nachtruhe von 20 Uhr bis 6 Uhr ist auch eine Mittagsruhe von 12 Uhr bis 15 Uhr geregelt. Auch hier gilt eine Sonn- und Feiertagsruhe.

Auch für andere Gemeinden gelten Bestimmungen, an die du dich natürlich halten solltest.

Manchmal musst du durch den Lärm durch

Klar ist aber auch, dass man ortsübliche und zumutbare Beeinträchtigungen wie Verkehrslärm, Baustellenlärm und dergleichen, aber auch z.B. Lärm von spielenden Kindern, hinnehmen muss. Bei anderen Lärmquellen ist im Einzelfall zu beurteilen was über das „zumutbare und ortsübliche“ Maß hinausgeht und somit zu laut ist.

Diese Beurteilung wird abgestellt auf das subjektive Empfinden eines „Durchschnittsmenschen“, der sich in der Lage der gestörten Person befindet. Grundsätzlich hat man immer das Recht, der Polizei zu melden, wenn man sich von unzumutbarem Lärm gestört fühlt. Was unzumutbar genau bedeutet, ist aber abhängig von Wohnort und Tageszeit.

Aber wieviel Musik ist nun zu laut?

Im Mietbereich gibt es zur Ruhestörung den Begriff der „Zimmerlautstärke“. Zusätzlich ist im Nachbarrecht des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches das sogenannte „Rücksichtnahmegebot“ (§ 364 ABGB) verankert, das die Freiheiten des Einzelnen dort enden lässt, wo die Nachbar*innen beeinträchtigt werden.

Kurz: Zimmerlautstärke bedeutet, dass ein Geräusch nicht über einen Raum hinaus gehört werden kann. Musik, die über die Wohnungsgrenzen hinausdringt, kann nach dieser Definition also schon als Lärmstörung wahrgenommen werden. Es gibt keinen bestimmten Dezibel-Pegel der eingehalten werden muss. Die Beurteilung erfolgt immer im konkreten Einzelfall. Die Rechtsprechung legt diese Beurteilung in die Hand der Exekutive und geht davon aus, dass herbeigerufene Polizist*innen beurteilen können, ob bei einer konkreten Lärmbelästigung das Maß des Erträglichen überschritten ist.

Welche Konsequenzen kann eine Ruhestörung haben?

Die Polizei kann eine Geldstrafe verhängen, sollte eine Verwaltungsübertretung (Lärmstörung) vorliegen. Verwaltungsstrafen sind in den Bundesländern unterschiedlich geregelt und können von bis zu 700 Euro in Wien bis hin zu rund 1.400 Euro in Tirol reichen. Bei ganz groben Verstößen kann es sogar zu einer Festnahme kommen (ist aber eher eine Ausnahme).

Bei regelmäßigen Lärmbelästigungen können Nachbar*innen auch Unterlassungsklage erheben. Gehen die Belästigungen trotz Verurteilung weiter, drohen den lauten Nachbar*innen weitere Strafen und bei Mieter*innen stellt es auch einen Kündigungsgrund dar.

Wie kannst du potenzielle Konflikte verhindern?

Friede, Freude, Eierkuchen … oder so 😅 Stell dich doch mit deinen Nachbar*innen gut, das kann nie schaden. Wenn du vor hast, eine Party zu schmeißen, informiere sie doch davor und bitte um Verständnis, oder lade sie vielleicht gleich zur Party sein. Man kann bekanntlich nie genug Freund*innen haben, oder?

Tipp von Cap: Wieso einen Polizeieinsatz herausfordern, wenn man die Nachbar*innen einfach mit Kuchen bestechen kann?

Sollte deine Party dann doch noch eskaliert sein – sowas passiert schonmal – und deine Nachbar*innen wurden dadurch sehr gestört, dann bring doch eine kleine Entschuldigung in Form von Schokolade oder Blumen vorbei.

Unser ruhiges Fazit

Richtig laute Partys, bei denen die Musik über die Wohnungsgrenze hinaus zu hören ist, können schnell zu Lärmbelästigung deiner Nachbar*innen führen. Wichtig ist, die gesetzlichen Bestimmungen zu den Ruhezeiten deines Wohnortes zu kennen, aber auch z.B. die Hausordnung deines Wohnhauses dazu mal durchzusehen. Jedenfalls kann es nicht schaden, dich mit deinen Nachbar*innen gut zu stellen, das Gespräch zu suchen und somit eine Eskalation in Form von Polizeieinsatz oder deftigen Strafen zu verhindern.

Noch auf der Suche nach den richtigen Party-Gästen? Dann erklären wir dir, wie du schnell Freund*innen im Studium findest. Und worauf du sonst noch bei deiner Mietwohnung achten musst – vor allem beim Mietvertrag – haben wir auch schon erklärt.

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