Was du über Wohnbeihilfe im Studium wissen musst

Wohnbeihilfe zahlen die österreichischen Bundesländer an Menschen mit geringem Einkommen, um sie finanziell zu unterstützen. Also auch an Studierende. Doch wer hat eigentlich Anspruch auf Wohnbeihilfe und wie viel Unterstützung kannst du dir erwarten? Wir verraten dir alles rund ums Thema Wohnbeihilfe für Studierende.

Neben der Studienbeihilfe können Studierende auch finanzielle Unterstützung für Wohnkosten bekommen. Wie die Wohnbeihilfe berechnet wird und wer Anspruch darauf hat, hängt vom Bundesland ab. Die wichtigsten Infos haben wir hier für dich zusammengefasst. Am Ende des Artikels findest du außerdem alle wichtigen Links, die dich direkt zu den Förderstellen deines Bundeslands führen.

Wer kann Wohnbeihilfe bekommen?

Anspruch auf Wohnbeihilfe haben nur Studierende, die sich ihr Studium selbst finanzieren. Das bedeutet, du musst selbst ein Einkommen haben. In Wien etwa beträgt das monatliche Mindesteinkommen im Jahr 2021 949,46 €. Auch als WG kann man sie  beantragt werden: Für zwei Personen beträgt das gemeinsame Mindesteinkommen 1425,53 € und für jede*n weitere*n Mitbewohner*in erhöht sich die Summe um 476,07 € (Quelle: wien.gv.at). Zu deinem Mindesteinkommen zählen in diesem Fall übrigens auch deine Studienbeihilfe, die Familienbeihilfe und etwaige Stipendien!

Tipp von Cap: Hast du kein Einkommen, kannst du hier zu lesen aufhören. Leider kannst du nicht für Wohnbeihilfe ansuchen …

In Graz hingegen musst du kein Mindesteinkommen vorweisen können, ein eigenes Einkommen musst du aber dennoch haben. Hier ist Grundvoraussetzung, dass alle Bewohner*innen die Wohnung als Hauptwohnsitz gemeldet haben.

Für Studentenwohnheime besteht leider kein Anspruch auf Wohnbeihilfe.

Wie wird die Wohnbeihilfe berechnet?

Obwohl zwischen den Bundesländern Unterschiede in der Berechnung vorkommen, hängt die Höhe der Wohnbeihilfe grundsätzlich von zwei Faktoren ab:

  • Höhe des Haushaltseinkommens
  • Anzahl der in der Wohnung lebenden Personen

In Wien spielt zusätzlich auch die Höhe des Wohnungsaufwandes – ein Richtwert pro Quadratmeter – und die Größe der Wohnung eine Rolle. Die angemessene Fläche für eine Wohnung für eine Person beträgt in Wien genau 50 m². Ist deine Wohnung größer als dieser Wert, werden trotzdem nur die 50 m² zur Berechnung herangezogen.

Wie viel Wohnbeihilfe kann ich bekommen?

Die Höhe der Beihilfe hängt von verschiedenen Faktoren ab, die je nach Bundesland variieren. Daher lässt sich im Vorhinein schwer sagen, wie viel du bekommen kannst. Zur Orientierung, wie viel du dir erwarten kannst: Die maximale Summe, die man in Graz als Einzelperson zur Wohnunterstützung bekommen kann, beträgt 143 €.

Die Stadt Wien hat folgende Tabellen zur Verfügung gestellt, die dir helfen, deine Wohnbeihilfe selbst zu errechnen. Und hier findest du den Wohnunterstützungsrechner für Graz. Damit kannst du ganz einfach prüfen, ob du anspruchsberechtigt bist.

Wo und wie kann ich die Wohnbeihilfe beantragen?

Die Wohnbeihilfe beantragen kann nur der oder die Unterzeichner*in des Mietvertrages. Sobald du die erste Miete bezahlt hast und deine Wohnung als Hauptwohnsitz gemeldet hast, kannst du deinen Antrag beim zuständigen Amt einreichen. Das funktioniert entweder direkt online, per Mail oder per Post. Genauere Infos und welche Ämter in welchem Bundesland zuständig sind, findest du unter den folgenden Links:

Wichtige Links zur Wohnbeihilfe

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