Erste Studentenwohnung? Darauf solltest du beim Mietvertrag achten!

Du hast sie gefunden – die Wohnung deiner Träume? Die Freude ist natürlich groß, jedoch ist jetzt nochmals deine ganze Aufmerksamkeit notwendig! Was Du als Mieter*in darfst und welche Rechte und Pflichten du hast, steht im Mietvertrag. Und der kann unangenehme Fallen enthalten. Deshalb solltest du auf einige Details achten, bevor du unterschreibst. Was genau zu beachten ist, haben wir hier für dich zusammengefasst.

Ein Mietvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Vermieter*in und Mieter*in über ein bestimmtes Mietobjekt zu einem bestimmten Mietzins (also dem monatlich zu überweisenden Geld). Die meisten Mietwohnungen in Österreich unterliegen dem Mietrechtsgesetz (MRG). Diese Altbauwohnungen (Wohnungen, die vor 1945 errichtet wurden) unterliegen dem Richtwertmietzins also einer gesetzlich definierten Mietobergrenze und bieten auch in weiteren Bereichen einen besseren Schutz für Mieter*innen.

Wer sind die Vertragspartner*innen?

Als erstes sollte man sicherstellen, dass alle persönlichen Daten im Mietvertrag übereinstimmen. Damit ein Vertrag wasserdicht und wirksam ist, ist es wichtig, dass alle Daten stimmen. Die Person (oder Personen), die den Mietvertrag unterzeichnet, ist auch dafür verantwortlich, dass die Miete bezahlt wird und alle Pflichten eingehalten werden.

Wer soll aber nun den Mietvertrag unterzeichnen?

Alleinige*r Mieter*in: Du kannst alleine Mieter*in werden, haftest dann aber auch alleine für die Mietzinse und sonstigen Forderungen der Vermieter*innen.

Wohngemeinschaften: Bei einer WG von mehreren Studierenden, macht es durchaus Sinn, eine Wohngemeinschaft zu bilden. Zum Beispiel indem mehrere miteinander einen Mietvertrag abschließen. So sind alle Mitbewohner*innen Hauptmieter*in und alle tragen die Verantwortung. Alternativ kann auch eine Person Hauptmieter*in werden und alle anderen Untermieter*innen. Generell gelten für Untermietverträge dieselben Regeln wie für Hauptmietverträge. Nachteil: Wenn in einer Wohngemeinschaft die meisten Bewohner*innen nur Untermieter*innen sind, dann müssen im schlimmsten Fall zusammen mit dem*der Hauptmieter*in ausziehen, wenn er*sie die Wohnung kündigt.

Die wichtigsten Begriffe

Mietobjekt: Im Mietvertrag muss genau drinstehen, was vermietet wird. Hier geht es nicht nur darum, dass die richtige Zimmeranzahl angegeben wird, sondern um alle Details. Beispielsweise ist es wichtig, dass eine bereits vorhandene Einbauküche auch angegeben wird oder mündlich besprochene Zusätze wie eine Garten-, oder Garagenmitbenutzung vertraglich festgehalten werden. Keinesfalls fehlen darf auch die Größe des Mietobjekts.

Tipp von Cap: Lass bei deinem ersten Mietvertrag auf jeden Fall noch eine zweite Person drüberlesen! Nicht, dass dir da jemand was unterjubelt.

Vertragsdauer: Mietverträge können unbefristet oder befristet abgeschlossen werden. Beide Vertragsarten haben sowohl Vor- als auch Nachteile. Befristungen unter drei Jahren sind rechtlich allerdings unwirksam. Lass dir da also nichts einreden. Außerdem solltest du auf eine Sonderkündigungsregelung in den Mietvertrag schreiben lassen, damit du trotz allem flexibel bleibst. Bei unbefristeten Verträgen haben Mieter*innen die Möglichkeit unter Beachtung der vereinbarten Kündigungsfrist zu kündigen – das ist meist eine dreimonatige Frist, wenn du am Monatsende kündigst.

Mietzins: Bevor Du einen neuen Mietvertrag unterschreibst, kontrolliere ob der vereinbarte Mietzins angegeben ist und informiere dich über die ortsüblichen Miethöhen. Es gibt gesetzliche Mietzinsobergrenzen, die nicht überschritten werden dürfen. Empfehlenswert ist es auch, gesondert die Betriebskosten zu prüfen.

Hausordnung: Achtung, Party People! Mit der Unterzeichnung des Mietvertrages wird meistens auch die Hausordnung verbindlich gemacht. Inklusive Ruhezeiten oder Regelungen für die Benützung von Gemeinschaftsflächen wie Terrassen oder Gärten.

Extra-Tipps für deine Wohnung im Studium

Mietanbot: Um dir deine Traumwohnung zu sichern, wird oftmals ein verbindliches Mietanbot verlangt, das du an Vermieter*innen/Makler*innen schickst. Damit verpflichtest du dich, die Wohnung mit den im Anbot stehenden Konditionen zu mieten.

Kaution: Bei der Unterzeichnung des Mietvertrages wird eine Kaution fällig, die du entweder in bar begleichst oder vorab überweist. Sie dient der Vermietung als Schutz vor möglichen Schäden oder Mietzinsausfällen. Nach dem Auszug erhältst du sie plus Zinsen wieder zurück. Üblich sind drei Bruttomonatsmieten (Nettomietzins plus Betriebskosten plus 10 Prozent Umsatzsteuer).

Tipp von Cap: Überweise die Kaution erst, nachdem du den Vertrag unterschrieben hast. Der sichert schließlich auch dich ab.

Maklerprovision: Hast du deine Wohnung über ein Maklerbüro gefunden, fällt die Maklerprovision als einmalige Vermittlungsgebühr an. Die Maklerprovision darf bei befristeten Mietverträgen eine Monatsmiete und bei unbefristeten oder auf mehr als 3 Jahre befristeten Mietverträgen maximal zwei Monatsmieten betragen.

Fazit

Lies dir den Mietvertrag vor dem Autogramm genau durch und hak bei Unklarheiten nach. Gerade private Vermieter*innen verwenden oft veraltete Mietvertragsformulare und haben keine vertieften Kenntnisse vom Mietrecht. Wer auf Nummer sichergehen will oder gar Zweifel am Inhalt des Mietvertrags hat, sollte ihn von einem*r fachkundigen Anwält*in im Vorfeld prüfen lassen und zumindest im Familien- und Bekanntenkreis um Rat fragen.

Andere Studis lesen auch