Fernsehabend statt Frust: So befreist du dich als Student*in von den GIS-Gebühren

Dein gemütlicher Tag vorm Fernseher wurde von Gis-Angestellten unterbrochen, die Geld für Programme wollen, die du sowieso nicht nutzt? Dann haben wir dir hier die ultimativen Tipps dafür, wie du die Gis-Gebühr umgehen kannst!

Hach ja, die GIS-Gebühren: Einer der wohl gefürchtetsten Endgegner im Leben der meisten Studis. Wahrscheinlich kennst du auch die Gruselgeschichten von versteckten Fernsehern, hohen Rundfunkkosten und unfreundlichen Gis-Angestellten. Du hast die Nase voll davon, beim Klingeln der Türglocke zusammenzuzucken? Dann ist dieser Beitrag genau das richtige für dich: Wir beantworten dir die wichtigsten Fragen zum Thema GIS-Gebühren und zeigen dir, wie die GIS-Befreiung für Student*innen funktioniert, oder wie du die Kosten geschickt umgehen kannst. 

Was sind die Aufgaben der Gis und wann musst du zahlen?

Die Hauptaufgabe der GIS ist es, die Rundfunkgebühren einzubringen und abzurechnen. Dass die Behörde zu 100 Prozent im Besitz des ORF ist, überrascht wohl nur die wenigsten. 

Das Hauptaugenmerk der GIS fällt auf Haushalte, die noch keine Rundfunkempfangsgebühr gemeldet haben. Bei den Hausbesuchen wird dann über die Melde- und Gebührenpflicht informiert. Zahlungspflichtig bist du, wenn du mindestens ein Gerät besitzt, mit dem Radio- oder Fernsehempfang möglich ist. Die Höhe der GIS-Gebühren kann sich je nach Bundesland unterscheiden und schwanken zwischen 22,45 und 28,65 Euro. Für Studis ist allerdings jeder Cent wertvoll, vor allem wenn du den Service der Rundfunkanbieter sowieso nicht nutzt. 

Wie funktioniert die GIS-Befreiung?

Wer hätte es gedacht, auch für die GIS-Befreiung gibt’s die ein oder andere Voraussetzung. Zum einen musst du volljährig sein, in Österreich also das 18. Lebensjahr abgeschlossen haben. Zum anderen muss eine gewisse soziale und/oder körperliche Bedürftigkeit vorhanden sein, auf die wir im nächsten Punkt noch genauer zu sprechen kommen. 

Die Wohnung für die du die Befreiung beantragst, muss gleichzeitig auch dein Hauptwohnsitz sein. Ach ja, und wenn der Wohnsitz in Österreich ist, wär das auch ganz gut. Das Formular zur Befreiung der Gis-Gebühr findest du ganz easy online. Ausdrucken, ausfüllen, abschicken und voila: Deine Tage als Rundfunkgebührenzahler*in sind vorerst mal Geschichte!

Deine Chancen, dich von der Gis-Gebühr zu befreien, schätzt du immer noch als gering ein? Dann gibt’s für Studis jetzt eine gute Nachricht: Bezieher*innen der Studienbeihilfe sind von den lästigen Gebühren sowieso befreit!

Studienbeihilfe und Gis-Gebühren

Diese Checkliste solltest du abhacken, um dich als Bezieher*in der Studienbeihilfe von den Gis-Gebühren zu befreien:

  • Eine Kopie deines Studienbeihilfebescheids (bitte nur gültige)
  • Meldebestätigungen und Einkommensnachweise aller Personen, die aktuell in deinem Haushalt leben
  • Falls vorhanden: Angaben darüber, ob du Familienbeihilfe, Alimente oder ähnliches bekommst. 
  • Infos über deine Miete: Wieviel zahlst du und wie setzten sich die Gebühren zusammen?

Ganz wichtig ist allerdings auch, dass dein Haushaltsnettoeinkommen mit Bezug der Studienbeihilfe einen gewissen Betrag nicht überschreitet und als „gering“ eingestuft wird. Bei einem Solo-Haushalt sind das 1.154,15 Euro pro Monat. Wohnen zwei Personen zusammen steigt der Betrag auf 1.820,80 Euro pro Monat. Bei dir wohnen noch mehr Leute? Dann erhöht sich der Betrag für jede weitere Person um 178,08 Euro pro Monat. 

Was zählt als empfangsfähiges Gerät?

Grundsätzlich gelten Fernseher und Radio als Empfangsgeräte, wenn du damit Rundfunkprogramme empfangen kannst, entweder mittels TV- oder Radiokarte. Dass du dein Gerät sowieso nur für Netflix nutzt oder einen Amazon Fire TV Stick besitzt, ist der Gis herzlich egal. Allerdings musst du auch nur für das Gerät zahlen, das du besitzt. Für einen Radio zahlst du also deutlich weniger Gebühren als für einen Fernseher.

Kein Fernseher, kein Radio, kein Problem!

captain-campus-qoute

Jetzt die gute Nachricht: Für Computer, Laptops, Notebooks und Co. musst du normalerweise keinen Gis-Beitrag zahlen. Dass für Geräte, die lediglich über Internetanschluss verfügen, nicht geblecht werden muss, wurde nach langen Debatten vom Verwaltungsgerichtshof (VwGH) entschieden. Aber: Auch diese Geräte können teilweise mit TV- oder Radiokarten auffrisiert werden, dann sieht die Geschichte natürlich wieder anders aus und werden von der Gis als Empfangsgeräte gerechnet. 

Tipps und Tricks zur GIS-Befreiung

Die wohl simpelste Art, dich von den Gebühren zu drücken, ist, die Gis-Angestellten einfach nicht in deine Wohnung zu lassen. Betreten dürfen sie diese nämlich nur mit deiner Erlaubnis. Theoretisch kannst du so den Besitz eines Empfangsgerätes verheimlichen. Eine Verweigerung der Aussage zählt allerdings als Verwaltungsübertretung, und kann dich im schlimmsten Fall 2.180 Euro kosten. 

Alternativ kannst du nur deinen Radio anmelden, obwohl du auch einen Fernseher besitzt, um dir so einen Teil der Gebühren zu sparen. Aber Achtung: Autoradios fallen nicht unter die Gis-Gebühren, da sie meistens schon beim Kauf Bestandteil des Autos sind. Teilweise ist es außerdem möglich, den Tuner aus dem Fernsehgerät ausbauen zu lassen, sodass er nicht mehr als Empfangsgerät gilt

Es gibt aber auch einfachere Alternativen, wenn du den Service des ORFs sowieso nicht nutzt. Zu den beliebtesten zählen Monitore und Projektoren. Von der Gebühr ausgenommen sind außerdem Smart TVs, die keinen Tuner oder Antennenanschluss haben. Beliebte Modelle gibt’s zum Beispiel von KAGIS und NOGIS. Die Brand-Namen sind hier Programm. 

Popcorn und Kuscheldecke schon ready? Perfekt, denn mit diesen Tipps zur GIS-Befreiung steht einem gemütlichen Abend vorm Fernseher nichts mehr im Weg. Ganz ohne Stress und Angst, von GIS-Angestellten ertappt zu werden.

Du brauchst noch Tipps für deinen nächsten Filmabend? Wir sagen dir, wo du um günstigsten (legal!) streamen kannst, und haben für noch mehr Unterhaltung die besten Websites, auf denen du deine Zeit totschlagen kannst.

Andere Studis lesen auch