Selbsterhalterstipendium in Österreich: Vorraussetzungen, Höhe und Erhalt im Check

Du konntest bereits vor Antritt deines aktuellen Studiums Arbeitserfahrung sammeln? Dann könnte das Selbsterhalterstipendium genau das Richtige für dich sein! Hier erfährst du alles, was du darüber wissen musst!

Der Monat ist erst zur Hälfte vorbei und auf deinem Bankkonto herrscht mal wieder gähnende Leere? Dann hast du mit einem Großteil der Studis was gemeinsam. Für fleißige Bienen, die vor ihrem Studium schon gearbeitet haben, gibt es neben der Studienbeihilfe aber auch noch eine andere Lösung, um den Geldbeutel etwas aufzubessern: das Selbsterhalterstipendium. Was die Voraussetzungen dafür sind, wie hoch es ist und wie du es beantragen kannst, zeigen wir dir in diesem Artikel. 

Überblick zum Selbsterhalterstipendium

Was ist das Selbsterhalterstipendium?

Die Studienbeihilfe ist wohl die bekannteste finanzielle Unterstützung für Studis. Allerdings gibt es auch noch andere Beihilfen und Stipendien, mit denen du leichter um die Runden kommst. Das Selbsterhalterstipendium ist eine Sonderform der Studienbeihilfe und dient als finanzielle Unterstützung für manche Studis. Es richtet sich an Studierende, die vor Beginn ihres Studiums schon einige Zeit gearbeitet und „sich selbst erhalten“ haben.  

Was sind die Voraussetzungen fürs Selbsterhalterstipendium?

Voraussetzung für den Erhalt des Selbsterhalterstipendiums ist, dass du vor dem erstmaligen Bezug wenigstens vier Jahre gearbeitet und mindestens ein Jahreseinkommen von 8.580 Euro erwirtschaftet hast. 

Die allgemeine Altersgrenze für den Erhalt sind 30 Jahre. Hast du dich allerdings länger als vier Jahre selbst erhalten, erhöht sich die Grenze für jedes volle Jahr, das du gearbeitet hast. Maximal erhöhen kann sie sich allerdings nur um um fünf Jahre. Je nach deiner individuellen Situation, kannst du das Stipendium also erhalten, bis du 35 Jahre alt bist. 

Weiters setzt die Beihilfe voraus, dass du einen günstigen Studienerfolg vorweisen kannst. Die Bedingungen sind hier die gleichen wie bei der klassischen Studienbeihilfe. Beachte vor allem die Regel bezüglich Studienwechsel, um dein Stipendium nicht zu gefährden. 

Falls du bereits ein Studium absolviert hast und jetzt ein Zweitstudium beginnen willst, schaut es mit dem Stipendium leider schlecht aus. Das Selbsterhalterstipendium gilt nur für das Erststudium. 

Wie hoch ist das Selbsterhalterstipendium?

Das Ausmaß des Selbsterhalterstipendiums kann monatlich höchstens  801 Euro betragen. Hast du das 24. Lebensjahr allerdings schon vollendet, gibt’s monatlich einen Erhöhungszuschlag von 20 Euro. Hast du das 27. Lebensjahr vollendet, erhöht sich dieser Beitrag um weitere 20 Euro im Monat. Außerdem wichtig: Die Höhe des Stipendiums verringert sich um den Jahresbetrag der Familienbeihilfe und des Kinderabsatzgeldes. Haben beide Elternteile keinen festen Wohnsitz in Österreich, ist das nicht der Fall.

Ein klarer Vorteil gegenüber der Studienbeihilfe ist allerdings, dass das Einkommen der Eltern nicht in die Berechnung der Höhe des Selbsterhalterstipendiums mit einfließt. Falls du verheiratet bist, spielt das Einkommen der*des Ehepartner*in allerdings schon eine Rolle. 

Nochmal zum Mitrechnen: Selbsterhalterstipendium = 801 Euro + 20 (wenn du über 24 bist) + 20 (Euro wenn du über 27 bist) - Familienbeihilfe - Kinderabsatzgeld - Einkommen d. Eherpartner*in

captain-campus-qoute

Gibt es eine Zuverdienstgrenze?

Ja! Die Zuverdienstgrenze für das Selbsterhalterstipendium beträgt 15.000 Euro jährlich. Wird dieser Betrag überschritten, bist du nicht mehr für das Stipendium zulässig. Beachte bei deinem Nebenjob also, wie viel du einnimmst. Der Betrag wird jährlich berechnet, es spielt also keine Rolle, ob dein Verdienst das Produkt von Ferialarbeiten oder einem Praktikum ist. Die Grenze kann sich außerdem erhöhen, wenn du Kinder hast, für die du Unterhalt leisten musst. 

Leistet dein*e geschiedene*r Ehepartner*in dir Unterhalt? Auch dann kann sich das Stipendium verringern. 

Wie beantragst du es?

Einen Antrag für das Selbsterhalterstipendium kannst du mittels Antragsformular der Stipendienstelle stellen. Wichtig ist, dass du den Zeitraum, in dem du gearbeitet hast, auch nachweisen kannst. Entsprechende Belege musst du der Stipendienstelle vorlegen. Also am besten bei alten Arbeitgebender*innen anklopfen.

Die Stipendienstelle braucht deine Sozialversicherungsauszüge inklusive der Zeiträume und Beitragshöhen von dir, um deinen Anspruch erheben zu können. Bekommen solltest du diese Auszüge von der Krankenkasse 

Langjährige Arbeitserfahrung kannst du aktuell noch nicht mitbringen? Nicht verzagen, es gibt auch noch andere Lösungen. Schau doch bei unserem Artikel rund um die Studienbeihilfe vorbei, um dir die finanzielle Unterstützung zu sichern, die dir als Studi zusteht oder wirf einen Blick auf unseren Stipendien-Überblick.

Andere Studis lesen auch