Österreichische Familienbeihilfe: Alles, was du dazu wissen musst

Als junger Mensch im Studium hast du’s finanziell nicht leicht. Neben Stipendien und Studi-Jobs kann dich da die Familienbeihilfe unterstützen. Alles, was du dazu wissen musst, erfährst du hier.

Leben können wirst du nicht davon, aber unter die Arme greifen kann sie allemal: die Familienbeihilfe. Auch im Studium kannst du unter gewissen Voraussetzungen das „Kindergeld“ beantragen. Welche Kriterien du erfüllen musst und wieviel sie im Endeffekt ausmacht, zeigen wir dir jetzt.

Familienbeihilfe, was ist das?

Die Familienbeihilfe, oft auch als Kindergeld bezeichnet, ist eine staatliche Unterstützung für Eltern. Sie soll dabei helfen, die Mehrkosten von Kindern auszugleichen und somit Familien helfen. Daher auch der Name. Dabei ist die Höhe der Beihilfe von primär zwei Faktoren abhängig: der Alter des Kindes und Anzahl der Geschwister.

Grundsätzlich gilt: Je älter die Kinder werden und je mehr Geschwister sie haben, desto höher fällt der monatliche Betrag aus, den Eltern bekommen. Für Schulkinder bis 15 Jahre gibt es einmal jährlich zum Schulstart auch noch 100 Euro obendrauf. Für uns interessant ist jedoch die oberste Altersstufe ab 19 Jahren. Dabei bekommt ein Einzelkind 165,10 Euro pro Monat. Wenn du deinen eigenen genauen Betrag wissen willst, kannst du das beim Familienbeihilfe-Rechner der Arbeiterkammer ausrechnen.

Je mehr Geschwister du hast, desto weniger Geld schaut für dich raus …

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Die Frage des Alters

Nachdem die Beihilfe auch oft Kindergeld genannt wird, kannst du dir schon denken, dass sie auf ein gewisses Alter beschränkt ist. Prinzipiell gilt, dass die Beihilfe bis 24 Jahren beantragbar ist. Das kann sich bis zu 25 Jahren verlängern, wenn du ein Jahr Zivildienst, oder Wehrpflicht geleistet hast. Außerdem kann sie sich bis zu 25 Jahren verlängern, wenn dein Studium länger dauert. Beginnst du beispielsweise mit 19 Medizin zu studieren, was laut Mindeststudienzeit 6 Jahre dauert, so hast du auch ohne Zivildienst recht auf Familienbeihilfe bis 25. Gesetzlich verankert ist diese Voraussetzung so, dass das Studium mindestens 10 Semester dauern muss, damit du bis 25 Geld bekommst.

Studi-Kriterien

Jetzt fragst du dich bestimmt welche Voraussetzungen du erfüllen musst, damit du auch als Studi die Familienbeihilfe beantragen kannst. Zuallererst musst du natürlich ordentlich für ein Studium inskribiert sein. Dann musst du obviously auch noch studieren. Das bedeutet, dass du pro Semester mindestens 16 ECTS absolvieren musst, damit du weiter Geld bekommst.

Dass du aber mehr als nur 16 ECTS pro Semester machen solltest, liegt nicht nur daran, dass du sonst auf der Uni zum Schwammerl wirst, sondern auch einer weiteren Beschränkung. Dir wird für jeden Abschnitt deines Studiums ein Toleranzsemester eingeräumt. Heißt, dass du bei einem Bachelor-Studium mit einer Mindeststudiendauer von 6 Semestern 7 Semester lang Anspruch auf Familienbeihilfe hast. Danach nicht mehr.

Ein weiteres Toleranzsemester bekommst du für ein Auslandsstudium von mindestens 3 Monaten, oder eine Studienbehinderung durch ein unvorhersehbares Ereignis wie eine Krankheit. Beim Stichwort unvorhersehbares Ereignis kommen wir auch gleich zu nächsten Ausnahme: Schwangerschaft. Hier werden dir bis zu 2 Jahre mehr Zeit gegeben. Und zu guter Letzt auch noch gute Nachrichten für die Engagierten: Auch bei Mitarbeit in der  Studienvertretung kann man um bis zu 4 Semester länger Geld beziehen.

Studienwechsel

Gerade am Anfang ist man sich oft nicht sicher, welches Studium dir schlussendlich wirklich taugt. Wichtig zu wissen ist aber, dass du dein Studium maximal zweimal wechseln kannst, bevor du dein Anrecht auf die Familienbeihilfe verlierst. Dein Wechsel muss auch vor dem dritten Semester passieren, hier musst du also besonders aufpassen. Solltest du noch weitere offene Fragen haben, dann kannst du auf der offiziellen Seite der Regierung nachschauen.

Kommst du erst zu spät drauf, dass Dirigieren doch nichts für dich ist, schaust du durch die Finger.

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Was, wenn deine Eltern dir das Geld nicht geben?

Diese letzte Fragen ist besonder tricky, denn grundätzlich wird die Familienbeihilfe immer an die Eltern ausgezahlt, außer (!) du kannst nachweisen, dass deine Eltern ihrer Unterhaltpflicht nicht nachkommen und wenn die Haushaltsgemeinschaft mit ihnen nicht mehr besteht.

Eine weitere Ausnahme gilt, wenn du volljährig bist und beim Finanzamt einen Antrag stellst. Den muss aber auch ein Elternteil unterschreiben und darf diese Einverständnis auch jederzeit wieder zurückziehen.

Zum Schluss ein Überblick

Wir fassen also noch einmal zusammen. Familienbeihilfe beträgt meist knappe 200 Euro und grundsätzlich steht sie jedem österreichischen Kind zu. Als Student*in kannst du bis zum 24., maximal 25. Lebensjahr das Geld beantragen, sofern du auch wirklich studierst und deine Lehrveranstaltungen absolvierst. Beantragen kannst du das ganze beim Finanzamt und musst auch jährlich belegen, dass du tatsächlich deinen Studienerfolg erbringst. Solltest du das alles erfüllen steht deiner Familienbeihilfe nichts mehr im Wege!

Du brauchst noch mehr Hilfe mit Stipendien? Wir erklären dir alles zu Studienbeihilfe, Leistungsstipendium und Selbsterhalterstipendium und auch, was du machen kannst, wenn deine Eltern zu viel für Studienbeihilfe verdienen, dich aber nicht finanziell untertützen.

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