Praktikum: Kenne deine Rechte

Du bewirbst dich für einen Praktikumsplatz, hast aber noch keine wirkliche Vorstellung, was dich aus rechtlicher Sicht am Arbeitsmarkt erwartet? Welche Rechte und Pflichten hast du? Was musst du auf jeden Fall beachten? Das Wichtigste im Überblick.

Du möchtest bei einer Firma ein Praktikum machen? Dann heißt es aufpassen! Es gibt verschiedene Arten von Praktika. Daher ist die rechtliche Lage manchmal nicht eindeutig. Nur selten gibt es klare Regeln. Damit dein Praktikum keine Enttäuschung wird und es dir lediglich mit einem kleinen Taschengeld gedankt wird, solltest du dich vorab über deine Rechte informieren.

Arbeitsrechtliche Einstufung: Um welche Art von Praktikum handelt es sich?

Ein Praktikum kann ein Arbeitsverhältnis, ein freies Dienstverhältnis oder ein Ausbildungsverhältnis sein. Jede dieser Arten hat unterschiedliche Folgen im Arbeitsrecht und in der Sozialversicherung.

Tipp von Cap: Achte immer darauf, wie du überhaupt angestellt bist!

Beim Praktikum als Arbeitsverhältnis gelten alle arbeitsrechtlichen Vorschriften, sowie auch der jeweilige Kollektivvertrag (umfasst Regeln für eine bestimmte Berufsgruppe) und Betriebsvereinbarungen, wenn es welche gibt.

Das Praktikum als freies Dienstverhältnis oder Ausbildungsverhältnis ist nicht vom Arbeitsrecht geschützt. Das heißt: keine Regelungen für Lohn oder Gehalt, bei Krankheit keine Weiterzahlung und kein Anspruch auf Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld und kein Anspruch auf Urlaub. Merkmale des freien Dienstverhältnisses sind, dass man weitgehend selbstständig arbeiten kann, an keine Arbeitszeiten oder Arbeitsort gebunden ist und man eine gewisse Arbeitsleistung schuldet.

Bei Ausbildungsverhältnissen stehen Lern- und Ausbildungszweck und nicht die Verpflichtung zur Arbeitsleistung im Vordergrund. Ausbildungsverhältnisse unterliegen ebenfalls nicht dem Arbeitsrecht. Es besteht somit auch hier z.B. kein gesetzlicher Urlaubsanspruch, kein gesetzlicher Anspruch auf Entgelt oder Sonderzahlungen etc.

Sozialversicherungsrechtliche Situation

Während Pflichtpraktika, die in unbezahlten Ausbildungsverhältnissen stehen, bist nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) unfallversichert.

Bezahlte Praktika unterliegen sowohl als Arbeitsverhältnisse als auch als Ausbildungsverhältnisse der Pflichtversicherung nach dem ASVG. Heißt, dein*e Arbeitgeber*in muss dich als Arbeitnehmer*in beim zuständigen Krankenversicherungsträger zur Sozialversicherung anmelden.

Übersteigen deine Bezüge die Geringfügigkeitsgrenze (Stand 2022: 485,85 Euro im Monat), bist du nach dem ASVG vollversichert (dh pflichtversichert in der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung); verdienst du weniger als die Geringfügigkeitsgrenze beträgt, bist du nur unfallversichert.

Checkliste für den Arbeitsvertrag

Vor einem Praktikum solltest du folgende Punkte abklären und am besten schriftlich in einem Arbeitsvertrag vereinbaren.

  • Genaue Tätigkeit
  • Beginn und Ende der Beschäftigung
  • Arbeitszeit und Arbeitsort
  • Entlohnung – wieviel Geld bekommst du für deine Arbeit?
  • Urlaub – wieviel Urlaub steht dir für die Dauer der Beschäftigung zu?
  • Essen und Unterbringung, wenn das nötig ist. Zum Beispiel, wenn das Praktikum nicht am eigenen Wohnort geleistet wird.
  • Welcher Kollektivvertrag wird angewendet?
  • Wenn es eine betriebliche Vorsorgekasse gibt: Name und Anschrift der betrieblichen Vorsorgekasse

Tipp von Cap: Lass auf jeden Fall noch jemand anderes über deinen Arbeitsvertrag drüberlesen, wenn du keine Erfahrung damit hast.

Sofern kein Arbeitsverhältnis vorliegt, bedeutet das wie oben bereits angemerkt: kein Lohn oder Gehalt nach dem Kollektivvertrag, sondern (wenn vereinbart) ein „Taschengeld“, keine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, kein Anspruch auf Sonderzahlungen oder Urlaubsanspruch.

Sonstige Tipps, damit dein Praktikum erfolgreich wird

Mache Aufzeichnungen über deine Arbeitszeit, damit du diese falls nötig vorweisen kannst. Verlange einen Nachweis der Versicherungsanmeldung, falls dir diese nicht gleich bei Arbeitsbeginn gegeben wird. Unterzeichne keine Verzichtserklärungen oder falsche Arbeitszeitaufzeichnungen. Wenn dir zustehendes Entgelt nicht ausbezahlt wurde (zB. Urlaubsersatzleistung, Überstundenentlohnung) solltest du deine*n Arbeitgeber*in umgehend und schriftlich zur Nachzahlung auffordern, ansonsten könnte dein Anspruch verfallen.

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Wenn es doch zu Problemen kommt, kannst du dich – falls vorhanden – an den Betriebsrat wenden, oder mit der zuständigen Fachgewerkschaft oder mit der Arbeiterkammer Kontakt aufnehmen.

Unser rechtliches Fazit

Einen top Praktikumsplatz zu bekommen, ist definitiv Grund zur Freude, aber genauso wichtig ist es dann vorab noch die wichtigsten rechtlichen Eckpunkte zu prüfen. Kläre, um welches arbeitsrechtliche Verhältnis es sich handelt, und beachte, welche Folgen das für dich hat. Halte jedenfalls die wichtigsten Eckdaten in einem Arbeitsvertrag fest, damit du jederzeit einen Nachweis darüber hast was dir zusteht. Solltest du dir unsicher sein, wende dich kostenlos an die Arbeiterkammer für eine professionelle Auskunft.

Du bist noch auf der Suche nach dem perfekten Praktikumsplatz? Dann erklären wir dir, wie du ihn findest. Und wenn du doch nur auf der Suche nach einem Nebenjobs bist, haben wir 5 bessere Ideen als kellnern für dich.

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