Steuerausgleich für Studierende: Das solltest du wissen!

Eine Steuererklärung abzugeben, ist immer sinnvoll. Auch für Studierende ohne Einkommen. Du kannst dadurch hunderte Euro an Steuern sparen beziehungsweise zurückbekommen. Wo die Vorteile einer Steuererklärung im Studium liegen, verraten wir dir in diesem Beitrag.

Lass dein Geld nicht auf der Straße liegen! Hol dir zurück, was dir zusteht, und tu  deinem Börserl was Gutes. Das freut sich bestimmt. Wie genau? Mit einer Steuererklärung. Böses Wort, wissen wir, aber es ist wirklich keine Hexerei. Du kannst sie  ganz einfach und schnell elektronisch über die FinanzOnline-Seite des Finanzamtes einreichen. Auch Bildungskosten und Aufwendungen für dein Studium sind nämlich steuerlich absetzbar und können sich in klingenden Münzen in deiner Brieftasche bemerkbar machen.

Der Lohnsteuerausgleich

Du jobst neben dem Studium? Dann bist du in einem Angestelltenverhältnis und du kannst einen Lohnsteuerausgleich (Arbeitnehmer*innenveranlagung) machen. Diese kannst du sogar bis zu 5 Jahren rückwirkend einreichen. Selbst wenn du in deinem Nebenjob so wenig verdienst, dass du keine Lohnsteuer zahlst, kann sich die Arbeitnehmer*innenveranlagung für dich auszahlen. Schließlich kann man gewisse Ausgaben von der Steuer absetzen und so Geld zurückbekommen.

In Österreich wird der Lohnsteuerausgleich sogar ganz automatisch gemacht.

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Wie du hier vorgehst? Wenn du nichts Zusätzliches steuerlich absetzen willst, musst eigentlich nur auf FinanzOnline vorbeischauen und deine Steuererklärung abschließen. Das meiste passiert automatisch, aber du musst trotzdem selbst bestätigen.

Mehr Sparen beim Steuerausgleich mit Bildungskosten

Wenn du das hier liest, studierst du vermutlich und unter Umständen zahlst du vielleicht auch etwas für deine Ausbildung. In diesem Fall, kannst einen Teil des Gelds für deine Ausbildung mit der Steuererklärung zurückholen, denn sie fallen unter Werbungskosten.

Du kannst folgende Bildungsmaßnahmen unter Werbungskosten geltend machen, sofern sie eine Fortbildung oder Ausbildung für einen verwandten Beruf darstellen oder eine komplette Umschulung. Das heißt konkret sind als Werbungskosten absetzbar:

  • Ausbildungskosten, wenn es sich um eine Ausbildung für einen bestimmten Beruf handelt (Krankenpfleger*in zum Beispiel)
  • Fortbildungskosten, wenn es zu deinem aktuell ausgeübten Beruf passt (eine Fortbildung in der Buchhaltung oder so)
  • Umschulungskosten, wenn du eben einen ganz neuen Beruf erlernst (KFZ-Mechaniker*in wird Kindergartenpädagog*in)

Letzten Endes muss einfach klar ersichtlich sein, dass deine Ausbildung einen Benefit für deinen Beruf darstellt und schon funktionierts.

Für Freiberufliche

Bist du während deines Studiums selbstständig oder freiberuflich tätig, gilt folgendes: Für Einkünfte aus selbstständiger Arbeit beginnt die Steuerpflicht bei einem Betrag von 11.000 Euro. Liegt dein Jahresgewinn darüber, bist du verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben.

Achtung! Ganz wichtig dabei ist es, dass du alle relevanten Rechnungen über das Jahr aufbewahrst und dann mit deiner Steuererklärung einreichst. Auch danach gibt es noch eine Aufbewahrungspflicht.

Was alles absetzbar ist

Bist du berufstätig und lohnsteuerpflichtig, kannst du Aufwendungen im Zusammenhang mit deinem Studium steuerlich als Werbungskosten geltend machen bzw. abschreiben. Das gilt aber nicht nur für die Kosten für dein Studium selbst, sondern für wesentlich mehr! Hier eine Liste aller Kosten, die du bei deiner Steuererklärung im Studium absetzen kannst

  • Studiengebühren
  • Kursunterlagen und Skripten oder Fachliteratur
  • Kosten für Arbeitsmittel also Notebook, PC, Drucker, Scanner und Zubehör
  • Fahrten zur Ausbildungs-, Fortbildungs- oder Umschulungsstätte sowie Tagesgelder, sofern ein entfernter Ausbildungsort aufzusuchen ist
  • auswärtige Nächtigungen und Diäten
  • Internet und Telefon (auch Handy), wenn du es dafür brauchst
  • Kurse, die du im Zuge der Ausbildung absolviert hast

Detaillierte Informationen kannst du dir auch bei der Arbeiterkammer, der Wirtschaftskammer Österreich oder deiner Studierendenvertretung holen – oder du erkundigst dich direkt bei einer*m Steuerberater*in. Also los, einfach hinsetzen, ein paar Stunden damit auseinandersetzen und deinem Börserl was Gutes tun.

Wie du sonst noch easy Geld im Studium sparen kannst, haben wir dir schon erklärt und außerdem zeigen wir dir, wie du von zuhause aus Geld verdienen kannst.

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