Freelancen: Alles rund um die Selbstständigkeit neben dem Studium

Du willst deinen Nebenjob selbst in die Hand nehmen und dich nebenberuflich als Freelancer*in selbstständig machen? Hier findest du alles, was du dazu wissen musst.

Du hast die Schnauze voll von langweiligen Nebenjobs und nervigen Mitarbeiter*innen? Dann werde dein*e eigene*r Chef*in! Als Freelancer*in kannst du bestimmen, wie, wo, wann und mit wem du arbeiten möchtest. Die perfekte Wahl für Studis! Klingt zu gut um wahr zu sein? Stimmt, denn auch bei dieser Arbeitsrichtung gibt es unterschiedliche Beschäftigungsformen und einiges zu beachten. Wir haben die wichtigsten Infos rund um Gewerbe, Zuverdienstgrenzen im Studium, Steuern und verschiedenen Verträgen im Überblick. 

Gewerbe, Zuverdienst und mehr

Ja, wie du dir wahrscheinlich schon gedacht hast, gibt’s als Freelancer*in einiges an rechtlichem Blabla zu beachten. Zu Beginn solltest du immer abchecken, ob deine Tätigkeit in die Gruppe der freien Gewerbe fällt oder du einen Gewerbeschein dafür brauchst. Bei einem freien Gewerbe brauchst du keinen Gewerbeschein, um tätig zu werden. Zu dieser Gruppe zählen zum Beispiel Eventmanager*innen. Zusätzlich gibt es noch die sogenannten “Neuen Selbstständigen”. Zu ihnen zählen Journalist*innen, Schriftsteller*innen oder Notar*innen. Auch als neue*r Selbstständige*r brauchst du keine Gewerbeberechtigung.

Anders ist’s bei reglementierten Gewerben. Zu ihnen zählen zum Beispiel Tischler*innen oder Berater*innen, und du brauchst einen Gewerbeschein, um selbstständig tätig zu werden. Da diese Berufsgruppe meistens schon eine vorherige Ausbildung voraussetzen, ist das für einen Großteil der Studis aber eh nicht wirklich Thema. 

Was für dich als Studi natürlich besonders interessant ist: Die Zuverdienstgrenze um Studien- und Familienbeihilfe nicht zu verlieren. Bei beiden beträgt die Grenze 15.000 Euro Gewinn pro Kalenderjahr. Wird dieser Betrag überstiegen, verfallen deine Beihilfen. 

Du hast bereits ein bestehendes Arbeitsverhältnis, willst dir aber selbstständig was dazuverdienen? Bei freien Dienstverträgen und Werkvertrag sieht es so aus: Liegt das jährliche Gehalt des bestehenden Arbeitsverhältnisses über 12.000 Euro im Kalenderjahr, kann aus selbstständigen Tätigkeiten ein Gewinn, der 730 Euro nicht übersteigt, steuerfrei bleiben. 

Erkundige dich am besten bei der Wirtschaftskammer, ob dein Berufsfeld einen Gewerbeschein braucht.

captain-campus-qoute

Was ist ein freier Dienstvertrag?

Als freie*r Dienstnehmer*in stellst du dich als Arbeitskraft für eine bestimmte (oder unbestimmte) Zeit zur Verfügung. Je nach Tätigkeit kannst du deine Arbeit flexibel verrichten und musst auch nicht an Firmenmeetings oder ähnlichem teilnehmen. Der freie Dienstvertrag bietet also einen Kompromiss aus Selbstständigkeit und Anstellung. 

Bezahlt wirst du mittels Honorarnote oder Rechnung, die du für deine Leistungen ausstellst. Der*die Auftraggeber*in muss dich außerdem bei der ÖGK anmelden.

Was ist ein Werkvertrag?

Der Werkvertrag wird gerne mal mit einem freien Dienstverhältnis verwechselt oder gleichgesetzt. Allerdings hat auch der Werkvertrag seine ganz persönlichen Eigenheiten, die du unbedingt beachten solltest. 

Als Auftragnehmer*in schuldest du dem*der Auftraggeber*in bei einem Werkvertrag ein konkretes, greifbares Ergebnis. Ist dieses geliefert, verfällt der Vertrag und gilt nicht weiter. Auch wenn du später von den gleichen Auftraggeber*innen Projekte annimmst, muss ein neuer Vertrag dafür erstellt werden. Du bist darin ungebunden, wie, wo und wann du deinen Auftrag erledigst. Die Bezahlung wird meist durch ein einmaliges Honorar für deine erbrachte Leistung abgehandelt. Manchmal kann es aber auch zu Vorauszahlungen oder Ratenzahlungen kommen. Je nachdem, was ihr euch ausmacht.

Vorteile wie Urlaub, Abfertigungen und Fortzahlung im Krankheitsfall hast du bei einem Werkvertrag nicht. Auch versichern muss dich der/die Auftraggeber*in nicht. Je nach Verdienst, bist du Neue*r Selbstständige*r oder Gewerbetreibende*r und kommst selbst für deine Versicherung auf. 

Werkvertrag oder freier Dienstvertrag? Ersterer bietet dir mehr Freiheit, letzterer bietet etwas mehr Schutz. Your choice.

captain-campus-qoute

Wie kriegst du einen Gewerbeschein?

Falls du dich doch dafür entscheidest, dich mit einem reglementierten Gewerbe selbstständig zu machen, brauchst du wie oben bereits angesprochen einen Gewerbeschein. Er ist dein Ticket zur “echten” Selbstständigkeit!

Beantragen kann du den Gewerbeschein via der Bezirksverwaltung oder dem zuständigen Magistrat. Diese Kosten der Ausstellung können variieren und bis zu 150 Euro betragen. 

Welche Steuern müssen Freelancer*innen zahlen?

Hach ja, Steuern. Das Lieblingsthema jeder selbstständigen Person. Die Good-News: Einnahmen, die nicht über ein Plus von 11.000 Euro im Jahr hinausgehen, müssen nicht versteuert werden. Ab diesem Betrag ergibt sich eine Staffelung der Steuerklassen. Übersteigst du diesen Betrag, solltest du dir überlegen, ob es sich mit der Versteuerung auszahlt, oder ob du nicht lieber unter den 11.000 Euro bleiben willst. 

Auch die Umsatzsteuergrenzen solltest du beachten: Beträgt dein jährlicher Umsatz weniger als  35.000 Euro pro Jahr, giltst du als Kleinunternehmer*in und bist nicht umsatzsteuerpflichtig. 

Wichtig: Egal, wie viel du verdienst, du musst bis Ende Mai deine Steuererklärung abgeben, sonst klopft das Finanzamt bei dir an.

captain-campus-qoute

Welche Versicherung braucht ein*e Freelancer*in?

Grundsätzlich sind alle Gewerbetreibenden und neue Selbstständige bei der Sozialversicherung der Selbstständigen (SVS) versichert. Gewerbetreibende ab der Gewerbeanmeldung sogar verpflichtend. Das heißt für dich: Pensions-, Kranken- und Unfallversicherung blechen. Aber es gibt auch Lichtblicke: 

Du willst nebenbei freelancen, bist aber noch bei deinen Eltern mitversichert und willst auch, dass das so bleibt? Dann musst du bis zur Verdienstgrenze von 5.830,20 Euro Gewinn pro Kalenderjahr noch keine eigenen Versicherungskosten zahlen. 

Und, schon Kopfweh von der ganzen Bürokratie, die als Freelancer*in auf dich zukommen wird? Keine Sorge, hast du dich erst mal im Wirrwarr der Gesetze zurechtgefunden, steht einem erfolgreichen Start in die Selbstständigkeit nichts mehr im Weg! 

Du denkst ein klassischer Studi-Job ist eher was für dich? Dann ist hier bestimmt was dabei. Oder du versuchst es als Fahrradbot*in, als Unterschriftensammler*in oder schaust dich mal bei den Nebenjobs auf Talto um. Da findest du sicher was.

Andere Studis lesen auch