Geringfügig vs Teilzeit: Die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick

Willst du neben dem Studium arbeiten und bist kein Arbeitsrechts-Pro, dann stellen sich für dich bestimmt einige Fragen über dein Anstellungsverhältnis. Ob dein Nebenjob geringfügig oder Teilzeit ist, ändert nämlich so einiges. Wir zeigen dir, was genau die Unterschiede sind und worauf du achten musst.

Wenn du dir neben deinem Studium ein bisschen Geld dazuverdienen möchtest, dann hast du bestimmt schon von zwei Anstellungsarten gehört: Geringfügige und Teilzeitarbeit. Doch was bedeuten diese Fachausdrücke eigentlich und welche Unterschiede macht das für dich? Antworten auf diese und viele weitere Fragen findest du hier.

Geringfügig und Teilzeit: Was bedeutet das eigentlich?

Bevor wir uns auf die Details der jeweiligen Anstellungsformen stürzen, definieren wir noch einmal kurz die Begriffe. Geringfügig angestellt ist eine Person, die mit ihrer Anstellung, oder ihren Anstellungen nicht mehr als einen bestimmten Grenzwert verdient. Dieser Grenzwert wird fortlaufend angepasst und bezieht sich auf das Maximum, das du durchschnittlich im Monat verdienen darfst. Dazu zählen Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld nicht dazu.

Unter Teilzeitarbeit ist jede Arbeit zu verstehen, bei der du mehr verdienst als die Geringfügigkeitsgrenze, die aber weniger Wochenstunden beansprucht als im Gesetz oder Kollektivvertrag festgelegt ist. Meistens ist mit Vollzeit 40 oder 38,5 Stunden in der Woche gemeint. Alles, was darunterfällt ist dann als Teilzeit zu sehen.

Merke: Während sich Geringfügigkeit primär auf die Lohnhöhe bezieht, wird Teilzeit durch die Arbeitszeit definiert.

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Lohn und Arbeitszeiten

Damit kommen wir jetzt zum Thema Lohn und Arbeitszeiten. Bei der geringfügigen Anstellung darfst du Stand 01.01.2022 nicht mehr als durchschnittlich 485,85 Euro pro Monat verdienen. Wie viele Stunden du dafür arbeitest, ist nicht relevant. Wobei du natürlich niemals weniger als den Mindestlohn bekommen solltest, der im jeweiligen Kollektivvertrag festgeschrieben ist. Wann und wo gearbeitet werden soll, musst du dir mit dem Arbeitgeber ausmachen, wichtig zu wissen ist, dass davon nichts einseitig geändert werden darf.

Teilzeitarbeit hat im Prinzip zwei Grenzen. Die Untergrenze beim Gehalt liegt bei den 485,85 Euro und die Obergrenze liegt bei der Arbeitszeit. Hier musst du, wie bereits erwähnt, weniger Wochenstunden arbeiten als bei einer Vollzeitanstellung. 

Gut zu wissen: Die Geringfügigkeitsgrenze steigt 2023 auf 500,91 Euro an.

Versicherung

Jetzt kommen wir auch schon zum wichtigsten Unterschied zwischen Geringfügigkeit und Teilzeit. Rein rechtlich gesehen ist Geringfügigkeit nämlich auch nur eine Sonderform der Teilzeit, die sich in der Versicherungspflicht unterscheidet. Folgende Versicherungen sind betroffen:

  • Krankenversicherung: Ist bei Teilzeit verpflichtend, aber nicht bei Geringfügigkeit.
  • Pensionsversicherung: Hier trifft das Gleiche zu.
  • Arbeitslosenversicherung: Hast du als Geringfügige*r nicht, bei der Teilzeit ist sie jedoch verpflichtend.

Wichtig ist zu erwähnen, dass du die Kranken- und Pensionsversicherung bei geringfügiger Arbeit freiwillig zahlen kannst, die Arbeitslosenversicherung jedoch nicht. Außerdem: Unfallversichert bist du bei beiden Anstellungsarten!

FYI: In Österreich versteht man unter der Sozialversicherung das Pflichtversicherungssystem mit vier Zweigen: Kranken-, Pensions-, Unfalls-, und Arbeitslosenversicherung.

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Diese Rechte hast du auch bei Geringfügigkeit

Selbst bei geringfügiger Arbeit hast du trotz weniger Versicherungen deine Ansprüche auf grundlegende Rechte. Somit hast du immer, auch bei regelmäßiger Geringfügigkeit, Anspruch auf:

  • Urlaubsrecht
  • Recht auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
  • Recht auf Pflegefreistellung
  • Recht auf Abfertigung
  • Die Einhaltung von Kündigungsfristen
  • In den meisten Fällen auch auf Sonderzahlungen

Außerdem dürfen Teilzeitarbeitende im Vergleich zu Vollzeitarbeitenden nicht benachteiligt werden. So stehen dir die gleichen Ansprüche auf Fortbildungen oder Firmengeschenke zu.

Steuern

Was die Steuern anbelangt, ist der Unterschied sehr eindeutig und leicht erklärt. Wer nicht mehr als 485,85 Euro im Monat verdient, muss auch keine Steuern zahlen. Wenn du allerdings mehr verdienst und damit teilzeitangestellt bist, dann musst du je nach Höhe deines Gehalts den passenden Steuersatz bezahlen. Solltest du in letztere Kategorie fallen, dann vergiss nicht auf deinen Steuerausgleich am Ende jeden Jahres!

Apropos Finanzamt

Wenn du in einer Teilzeitstelle arbeitest, dann ist dieser Absatz für dich gehupft wie gehatscht, weil der Arbeitgeber die Meldung beim Finanzamt für dich übernimmt. Wenn du aber geringfügig angestellt bist, dann musst du folgendes beachten: Solltest du mehr als 12.000 Euro steuerpflichtiges Einkommen haben, dann musst du eine Arbeitnehmer*innenveranlagung beim zuständigen Finanzamt einreichen. 

Wer jetzt im Kopf überschlagen hat, wird bemerkt haben, dass man bei 12 mal 485,85 Euro gar nicht in die Nähe dieses Betrags kommt. Und das bringt uns gleich zum nächsten Punkt.

Was ist, wenn ich mehrere Nebenjobs habe?

Hier besprechen wir jetzt den Fall, dass du mehrere Anstellungen hast, bei denen du jeweils weniger als die aktuelle Geringfügigkeitsgrenze verdienst, insgesamt aber natürlich darüber hinausgehst. Wenn das bei dir der Fall ist, dann wirkt sich das bei dir so aus:

  • Kranken- und Pensionsversicherung: Diese beiden müssen jetzt gezahlt werden. Für dein Gesamtgehalt, das mehr als 485,85 Euro beträgt fallen 14,12% Sozialversicherungs- und 0,5% Arbeiterkammerbeitrag an. Die werden im Folgejahr automatisch erhoben und müssen nicht von dir gemeldet werden.
  • Arbeitslosenversicherung: Im Gegensatz zum Rest der Sozialversicherung bist du auch bei Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze mit mehreren geringfügigen Jobs nicht arbeitslosenversichert.
  • Steuern: Wie bereits erwähnt, musst du dich bei Geringfügigkeit erst ab 12.000 Euro pro Jahr beim Finanzamt melden. Dementsprechend ist alles, was darunter fällt steuerfrei.

Was etwas paradox wirkt, ist aber einfach so. Du kannst mit einer Teilzeitanstellung weniger verdienen als mit mehreren Geringfügigkeiten, hast aber dennoch Steuerpflicht und auch Arbeitslosenversicherung. Wenn dich das verwirrt, dann keine Sorge, das tut es uns alle.

A wie Abschluss

Spätestens jetzt sind hoffentlich alle deine Fragen geklärt. Der Übersicht halber haben wir jetzt noch einmal eine Tabelle, die die größten Unterschiede zwischen einer Geringfügigen- und einer Teilzeitanstellung zeigen.

Teilzeit, geringfügig … beides nichts für dich? Dann haben wir uns für dich auch schon angeschaut, was du als Studi beachten musst, wenn du selbstständig bist, und erklären dir, wie du noch während dem Studium ein Startup gründen kannst. Und wenn du noch mehr Infos zum Arbeiten neben dem Studium willst, haben unsere Freund*innen bei Talto die wichtigsten Nebenjob-Tipps für dich zusammengefasst.

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